Anforderung zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
Das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung wird pauschal mit 25,- € inkl. Steuern berechnet.
Überweisen Sie den Betrag vorab auf unten angegebenes
Konto. DE87 2004 1177 0560 9607 00
Verwendungszweck: Ersatzbescheinigung + Name
Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass bei fehlerhaften Angaben oder nicht erfolgreichem Lehrgangsabschluss keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des § 199 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 23 SGB VII verarbeitet.
Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift das Einverständnis.
Die Ersatzbescheinigung wird ausschließlich an den Teilnehmer selbst versandt.