Anforderung zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung

Es können nur bescheinigungen nach August 2024 ausgestelt

Das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung wird pauschal mit 25,- € inkl. Steuern berechnet. 

Überweisen Sie den Betrag vorab auf unten angegebenes

Konto. DE87 2004 1177 0560 9607 00

Verwendungszweck: Ersatzbescheinigung + Name 

Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass bei fehlerhaften Angaben oder nicht erfolgreichem Lehrgangsabschluss keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund des § 199 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 23 SGB VII verarbeitet.

Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift das Einverständnis.
Die Ersatzbescheinigung wird ausschließlich an den Teilnehmer selbst versandt.